Sempach anno 1910
Die Korporation Sempach hat ihren Ursprung im frühen Mittelalter, wie alle anderen Korporationen. Der Begriff „Korporation“ leitet sich vom lateinischen „Corporatio“ ab und bedeutet „Körperschaft“ oder „Gemeinde“. Die ansässigen Familien in Sempach besassen gemeinsam das Eigentum, das hauptsächlich aus Land, Wald und dem Stadtgebiet bestand. Dadurch bildeten sie eine Personalkorporation.
Die Korporationsgemeinde Sempach ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, die keine Steuern einziehen kann, jedoch solche zu bezahlen hat. Sie ist eine Personalkorporation. Zurzeit sind rund 210 stimmfähige Bürger/innen in Sempach wohnhaft. Das Bürgerrecht kann gemäss Bürgerrechtsgesetz entweder durch die Geburt (*) oder Antrag zur Einbürgerung erlangt werden. Wer das 18. Altersjahr erreicht und den Wohnsitz in Sempach hat, ist stimmberechtigt.
(*) durch Abstammung folgender Bürgernamen der Korporationsgemeinde Sempach:
Bühlmann / Frey / Gassmann / Helfenstein / Ineichen / Rüttimann / Schmid / Schnieper / Schürmann
Bürgernamen ausgestorben oder seit längerem nicht mehr in Sempach wohnhaft:
Dammen / Deller / Genhart / Käppeli / Stämpfli / Thut
Seit dem Jahre 1985 befindet sich die Verwaltung der Korporation in einem eigenen Gebäude an der Seestrasse 16. Die Geschäfte der Korporation wurden in den früheren Jahrzehnten von einem dreiköpfigen und seit 1987 von einem fünfköpfigen Rat erledigt. So wurden Verantwortung und Sorge um das Wohl und Gedeihen der Korporationsgemeinde Sempach auf mehrere Schultern verteilt.
Die Korporationsgemeinde besorgt im Interesse ihrer Bürger/innen und der Allgemeinheit nach den Vorschriften des Korporationsgesetzes und des Korporationsreglements die folgenden Aufgaben:
Um die vielfältigen Aufgaben wahrzunehmen und zu erfüllen hat die Korporationsgemeinde im Jahre 1947 die Ausrichtung eines Bürgernutzens abgeschafft. Seither geniessen die Bürger/innen keine besonderen Vorteile mehr.
Korporationsreglement der Korporation Sempach
Weitere Infos zum Wesen der Luzerner Korporationen